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Willkommen bei Kurt Kolben !


Achtung! Virtuelles Hausverbot!

Ich nehme hiermit ausdrücklich mein virtuelles Hausrecht gemäß Urteil des Oberlandesgerichts Kleinhaus, Az. 312 O 83/07, wahr:

Das Betreten meiner Webseiten ist für Polizisten, Richter und Anwälte verboten! Für Angehörige journalistischer Berufe in Ausübung ihrer Tätigkeit ist das Betreten meiner Webseiten nur nach meiner ausdrücklichen Erlaubnis zulässig. Dieses Verbot gilt auch für Personen, die von einem Angehörigen des vorgenannten Personenkreises mit dem Besuch meiner Webseiten beauftragt wurden. Es gilt unabhängig davon, ob der Abruf aus Deutschland oder aus dem Ausland erfolgt.

Grundsätzlich darf das Betreten meiner Internet-Seiten nicht Zwecken dienen, durch die mir Schäden entstehen oder entstehen können. Die Verwendung meiner Seiten für Abmahnungen oder Klagen gegen mich ist nicht zulässig. Mit dem Anklicken der Links, die von hier zu meinen weiteren Seiten führen, erklären Sie rechtsverbindlich, daß Sie ein interessierter Bürger sind, der sich über die von mir behandelten Themen informieren und sich weiterbilden will.

Kurt Kolben.

Urteil des Oberlandgerichts Kleinhaus, Az. 312 O 83/07

 

Fühlen sie sich auch von den Massenmedien veräppelt, hintergangen und belogen? Haben Sie Zweifel an den Worten von Volksvertretern und Journalisten? Glauben Sie, daß Ihr Nachbar sie belügt, daß der Lehrer Ihre Kinder verzieht, daß ihre Tageszeitung die Unwahrheit schreibt?

Dann sind Sie bei mir goldrichtig! Ich habe mir zur Aufgabe gemacht, die Lügenmärchen, mit denen wir tagtäglich konfrontiert werden, aufzudecken. Ich berichte von Gesetzesvorhaben, die in der Öffentlichkeit noch nicht bekannt sind, und informiere über die Grundlagen und die wahren Hintergründe aktueller Ereignisse. Lesen Sie meine Texte, und staunen Sie über das, was Ihnen bisher verborgen geblieben ist!



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